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Slogan als Marke schützen

Von RA Christian Zierhut

Will man einen Slogan exklusiv für sich reservieren, bleibt nur die Möglichkeit, beim Deutschen Patent- und Markenamt die Eintragung des Slogans als Marke zu beantragen.

Noch vor wenigen Jahren wurden Slogans aber nur dann als eintragungsfähig angesehen, wenn sie besonders originell waren. Gefordert wurde ein „erheblicher fantasievoller Überschuss“. Meist wurden die Slogans nur anerkannt, wenn in dem Slogan auch der Firmenname oder eine andere eintragungsfähige Marke enthalten war.

Die Eintragungspraxis des Deutschen Patent- und Markenamtes hat sich seitdem aber gewandelt, nachdem enttäuschte Sloganinhaber ihren Fall bis vor den Bundesgerichtshof gebracht hatten. Seit wenigen Jahren gilt nun der vom Bundesgerichtshof bestätigte Grundsatz, dass an Slogans keine strengeren Anforderungen als an normale Marken zu stellen sind.

Slogans müssen lediglich geeignet sein, die übliche Funktion einer Marke zu erfüllen, nämlich die Herkunft eines Produktes zu kennzeichnen. Sie müssen mit anderen Worten unterscheidungskräftig sein.

Marke schützen: Der Grundsatz

Wann ist nun ein Slogan unterscheidungskräftig und damit als Marke eintragungsfähig? Leichter zu beschreiben ist das Gegenteil: Slogans sind dann nicht unterscheidungskräftig, wenn ihnen ein „für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender Begriffsinhalt“ zugeordnet werden kann. Dann ist damit zu rechnen, dass der Slogan nur als übliche Wortfolge und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird.

Nicht eintragungsfähig sind daher insbesondere gebräuchliche Wortfolgen der deutschen Sprache, allgemeine Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art. Insbesondere wenn der Slogan nur als Anpreisung bestimmter Merkmale der Ware verstanden werden kann, spricht dies gegen seine Eintragungsfähigkeit.

Auch längere Wortfolgen sind nicht mehr als ein Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen geeignet, sondern werden in der Regel nur als gewöhnlicher Satz verstanden. Diese Regeln gelten auch für englischsprachige Slogans, da Englisch als bekannte Fremdsprache vorausgesetzt wird und folglich auch einfache englische Slogans vom Deutschen Patent- und Markenamt nicht als Marke eingetragen werden.

Indizien für die Unterscheidungskraft und damit für die Eintragungsfähigkeit eines Slogans sind dagegen:

  • Kürze

  • Originalität und Prägnanz der Wortfolge

  • Mehrdeutigkeit und daher Interpretationsbedürftigkeit.

Mit anderen Worten: Je kürzer, je origineller und witziger ein Slogan ist, desto wahrscheinlicher wird das Deutsche Patent- und Markenamt seine Eintragung als Marke zulassen. So wurde beispielsweise der Slogan „Energie mit Esprit“ als eintragungsfähig angesehen, weil er „eine ersichtlich unrealistisch euphorische, widersprüchliche Aussage“ sei.

Marke schützen: Die Abgrenzung

Zu beachten ist, dass Marken – also auch Slogans – stets nur für bestimmte Waren oder Dienstleistungen anmeldet werden können. Die Prüfung, ob ein Slogan unterscheidungskräftig ist, findet dabei für jede Ware oder Dienstleistung getrennt statt. Ein Slogan kann daher für bestimmte Produkte eintragungsfähig sein, für andere dagegen nicht. Die Unterscheidungen sind hierbei oft sehr spitzfindig.

Ein Beispiel: Der WEST-Slogan „Test it.“ wurde zum Beispiel für Raucherartikel und Streichhölzer als eintragungsfähig angesehen, da die Wortfolge insoweit „keine konkret warenbezogene beschreibende Sachaussage“ sei, die auf eine für die Verbraucher bedeutsame Eigenschaft der Waren Raucherartikel und Streichhölzer selbst Bezug nimmt.

Nicht unterscheidungskräftig sei „Test it.“ aber für Tabak und insbesondere Zigaretten. Für diesen Warenbereich der Genussmittel sei der Slogan lediglich eine allgemein verständliche englischsprachige Wortfolge, die als Aufforderung verstanden werde, das Genussmittel auszuprobieren. Mit anderen Worten: Für Zigaretten ist die Aufforderung zum „Testen“ noch naheliegend, für Streichhölzer dagegen so unüblich, dass für diese Waren der Slogan eingetragen werden kann.

Slogan als Marke schützen

Slogan als Marke schützen

Um beim Beispiel Tabak zu bleiben: Der Slogan „Come together“ wurde sowohl für Tabakwaren als auch für Raucherartikel als eintragungsfähig angesehen. Hier ist der Bezug der Aussage des Slogans zum Produkt Tabak nicht so naheliegend, dass der Slogan nur als rein beschreibende Aufforderung verstanden wird.

Anders gesagt: Die Aufforderung, eine Zigarette zu „testen“, ist naheliegend. Die Aufforderung, „zusammenzukommen“, ist dagegen unüblich, und es bleibt offen, wie sie zu verstehen ist: Soll man zum Rauchen von Zigaretten dieser Marke zusammenkommen? Oder sind Raucher von Zigaretten dieser Marke nach Meinung des Herstellers geselligere Leute? Der Sinn ist im Bezug auf die Ware nicht sofort klar, sondern es sind mehrere Gedankenschritte nötig, um eine Verbindung zur Ware herzustellen. Der Slogan ist daher mehrdeutig und interpretationsbedürftig und folglich eintragungsfähig.

Ein weiteres Beispiel: Der Slogan „Local Presence, Global Power“ wurde zwar für Druckereierzeugnisse als eintragungsfähig angesehen, nicht aber für Transport und Touristik. Für diese Dienstleistungen sei der Slogan ausschließlich eine werbliche Anpreisung von wesentlichen Merkmalen der Dienstleistung und damit nicht eintragungsfähig: Gerade im Transport- und Touristikbereich sei es für die Verbraucher von großer Bedeutung, dass das Unternehmen am Ort anwesend ist und dort, aber auch weltweit über ausreichende Kraft zur ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung verfügt.

Marke schützen: Ausdauer

Angesichts dieser schwierigen Abgrenzung ist es nicht erstaunlich, dass die drei für die Eintragung einer Marke zuständigen Instanzen – Deutsches Patent- und Markenamt, Bundespatentgericht und Bundesgerichtshof – oft die Eintragungsfähigkeit einer Marke unterschiedlich beurteilen.

Auch wenn das Deutsche Patent- und Markenamt die Eintragung eines Slogans verweigert hat, kann es sich daher durchaus lohnen, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen, um sich durch Bundespatentgericht oder Bundesgerichtshof die Eintragungsfähigkeit des Slogans bestätigen zu lassen.

Wir prüfen Ihren Slogan auf Markenfähigkeit

  • Stellen Sie als erstes eine Liste der Waren oder Dienstleistungen auf, für die der Slogan verwendet werden soll. Eine Orientierung kann hier die Klasseneinteilung der Markenklassen sein, die auf der Webseite des Deutschen Patent- und Markenamtes abrufbar sind (http://www.dpma.de/suche/klass/wd/einteilung_anm.html).
  • Wir prüfen für jede einzelne Ware oder Dienstleistung, ob der Slogan eine beschreibende Aussage sein kann. Wenn ein beschreibender Inhalt im Vordergrund steht, neigt das Deutsche Patent- und Markenamt eher zu einer für den Anmelder ungünstigen Sicht. Je nahe liegender und konkreter ein beschreibender Inhalt ist, desto eher muss man sich darauf einstellen, einen ablehnenden Bescheid des Deutschen Patent- und Markenamtes zu erhalten und hiergegen Rechtsmittel einzulegen, um möglicherweise höhere Instanzen von der Schutzfähigkeit des Slogans zu überzeugen.
  • Nicht aus dem Blick sollte man verlieren, ob der gleiche oder ein ähnlicher Slogan bereits als Marke geschützt wurde. Eine Recherche nach identischen Slogans lohnt ein Blick in die Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes (https://dpinfo.dpma.de/index.html). In Deutschland sind jedoch zusätzlich zu den deutschen Marken die europäischen Gemeinschaftsmarken gültig, die unter http://oami.eu.int/de/default.htm recherchiert werden können, sowie die internationalen IR-Marken, die unter http://www.wipo.int/ipdl/en recherchiert werden können. Eine Ähnlichkeitsrecherche bieten die kostenlosen Webseiten jedoch nicht. Eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche können wir für Sie durchführen. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.
  • Selbst wenn der Slogan bereits geschützt wurde, bedeutet dies nicht das „Aus“ für den Slogan. Es besteht unter Umständen die Möglichkeit, die Zustimmung des Inhabers der älteren Marke zur Eintragung einzuholen oder mit ihm eine Vereinbarung zur Koexistenz der Marken zu schließen. Nach Ablauf von 5 Jahren nach Eintragung werden Marken zudem löschungsreif, wenn Sie nicht benutzt wurden. Auch dies sollte bei möglichen entgegenstehenden älteren Marken mitgeprüft werden, um diese gegebenenfalls von Amts wegen – zumindest teilweise für die nicht benutzten Waren und Dienstleistungen – löschen zu lassen.

Folgende Slogans wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt als schutzfähig angesehen:

Slogan Ware/ Dienstleistung
Weil jeder Wassertropfen zählt Messapparate und Messinstrumente
Nähe tut gut Kraftwerke, Energie- und Fernwärme
Ready for take off shore Windparks und Windkraftanlagen
Alles andere ist Wurscht Fleischwaren
Das Ende der Kompromisse Fahrzeuge
Bestwerte für Restwerte Betrieb einer E-Commerce-Plattform zum Verkauf von Kraftfahrzeugen
Alles im grünen Bereich. Alles. Bier
One for All and All for One Ärztliche Instrumente
Geiz ist geil
Möbel, die’s nicht gibt Möbel
Lebensart in Rheinkultur
Make me smile Werbung, Telekommunikation
We make your Network Telekommunikation
Das Beste am Frühling Lebensmittel
Aus Inseln machen wir Welten Online-Dienste
Schütteln Sie sich Ihre Millionen Ausfüll-Stempel von Lotteriescheinen
Get up. Stay up. Getränke
Das Schöne ist die Pracht des Wahren Edelmetalle, Schmuck und Uhren
Schau’n mer mal Telekommunikation
Kapital in Steinen ist besser als Geld in Scheinen Dienstleistungen eines Bauträgers
Spiel Dein Leben. Gewinn Deine Zukunft. Finanzwesen
Schütteln Sie sich Ihre Millionen Ausfüll-Stempel von Lotteriescheinen
Ein Sender mit Gesicht
For your eyes only Postkarten

Folgende Slogans wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt als nicht eintragungsfähig erachtet:

Slogan Ware/Dienstleistung
See the feeling Scanner, Kameras und Fotoapparate
Die denkende Leuchte Lampen
Bei Anruf Licht! Reparatur von Straßenbeleuchtungen
Ihre persönliche Bank Geldgeschäfte
Wir bringen Chemie in Bestform Chemische Erzeugnisse
Beraten, bewegen, begeistern Vermietung und Reparatur von Baumaschinen
Alles dreht sich nur um Sie Wartungs- und Reparaturservice
Schuhe sind unsere Leidenschaft Schuhwaren, Leder/Lederimitationen
Wir machen einfach schöne Bäder und einfache Bäder schön Installationsarbeiten
Your success is our ambition Druckereierzeugnisse, Werbung, Geschäftsführung
Spice up your sexlife Online-Dienste
Mach’s Dir selbst Baumaterial, Handwerkzeuge
Die reine Lösung Chemische Erzeugnisse
Reisen und Meer Veranstaltung von Reisen
Das hat was Konserviertes Obst und Gemüse
Ein schönes Stück Natur Lebensmittel
Das sichere Gefühl, das Richtige zu tun Immobiliengeschäfte, Immobilienmaklers-Dienstleistungen
Vertrauen ist gut, vergleichen ist besser Finanzwesen, Geldgeschäfte
Leaders in Decision Strategische Beratung von Unternehmen und Führungskräften
Schön einschlafen – schön aufwachen Schönheitspflege
Laute(r) starke Mädchen Lehrmittel, Spiele, Erziehung und Seminare für Selbstverteidigung von Frauen und Mädchen
The human factor in law Rechtsberatung und -vertretung
Mann, ist der billig Elektrogeräte, Möbel, Teppiche
All-In-One Versicherungs-, Finanz- und Immobilienwesen, Geldgeschäfte
Livemusik vom Feinsten Oh La La Musikalische/künstlerische Darbietungen
Sonnen nach Maß Betreiben von Sonnenstudios
Musik für alle Sinne Unterhaltung, kulturelle
Aktivitäten u. a.
Alles, was klug macht Druckereierzeugnisse, Lehr- und Unterrichtsmittel u. a.
Bauen wie die Schlauen Baumaterialien, Schlosserwaren u. a.
Gute Gestaltung ist mehr als nur Geschmackssache Werbung

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