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Was bedeutet Titelschutz?

Von RA Christian Zierhut

Was bedeutet Titelschutz und welche Titel sind schutzfähig?

Der Titelschutz erfolgt in Deutschland über das Markengesetz. Dort wird in den §§ 5 und 15 der Werktitel, so die gesetzliche Bezeichnung, umfassend geschützt. Unter Werktiteln, die als geschäftliche Bezeichnungen Schutz genießen, versteht das Gesetz die Namen oder besonderen Bezeichnungen von

  • Druckschriften (Bücher, Zeitungen, Zeitschriften etc.)

Gemeint sind alle Arten von Printmedien unabhängig vom presserechtlichen Druckwerkbegriff, wie Bücher, Buchreihen, Buchserien, Zeitungen, Zeitschriften und Kataloge. Ebenfalls schutzfähig sind Untertitel, Supplements oder Rubriktitel.

  • Filmwerke

Alle Arten von Filmwerken, insbesondere Fernseh(live)sendungen und Fernsehsendereihen.

  • Tonwerke

Hierzu gehören neben Partituren, unabhängig davon, ob neben den Noten auch Text enthalten ist,  alle Werke auf Tonträgern. Außerdem erstreckt sich der Schutz auf Rundfunksendungen und Rundfunksendereihen sowie Teile von Rundfunkprogrammen.

  • Bühnenwerke

Theaterstücke, Opern, Operetten und Musicals. Auch ein Titelschutz für Messen ist möglich.

  • Sonstigen vergleichbare Werke

Für den Titelschutz entscheidend ist hier der Werkcharakter. Der „geistige Inhalt“ soll dominieren. Dies zeigt sich besonders bei Spielen, Softwareprogrammen, Websites. Handelt es sich „nur“ um ein manuelles Spielzeug ist Werktitelschutz nicht möglich.

Wann entsteht Titelschutz und was bringt eine Titelschutzanzeige?

Titelschutz entsteht grundsätzlich durch Benutzungsaufnahme. Einer besonderen Registrierung bedarf es nicht. Benutzungsaufnahme liegt vor, wenn der Titel für ein bestehendes Werk im geschäftlichen Verkehr benutzt wird. Bei Druckschriften also das Erscheinen, bei Filmen durch das Vorführen oder bei Musikwerken durch das Hörbarmachen.

Darüber hinaus erfordert der Titelschutz eine originäre Kennzeichnungskraft. Der Titel muss kennzeichnungskräftig in dem Sinne sein, dass er geeignet ist, ein Werk von einem anderen zu unterscheiden. Im Gegensatz zum Markenschutz fordert die Rechtsprechung dabei aber wesentlich geringere Anforderungen als beim Markenschutz.

Kann Titelschutz auch schon vor Benutzungsaufnahme entstehen?

Will man einen Titel schon vor Benutzungsaufnahme, also vor Erscheinen, Vorführen Schutz zukommen lassen, so besteht die Möglichkeit einer Titelschutzanzeige in den für Titelschutzanzeigen üblicherweise benutzten Medien, z.B. im Titelschutzanzeiger (www.titelschutzanzeiger.de), über „Titelschutz24″, in „textintern“, im Börsenblatt und preisgünstig im rundy Titelschutz Journal (www.titelschutzjournal.de).

Grund hierfür ist, dass die Herstellung eines Buches, Filmes, Fernsehserie oft einen langen Zeitraum in Anspruch nimmt. Die Rechtsprechung hält dabei aber den Herstellungsprozess nicht für ausreichend, um Titelschutz zu begründen, obwohl auch schon zu diesem Zeitpunkt ein Schutzbedürfnis bestehen kann.

Mit einer Titelschutzanzeige kann der Schutz vor verlagert werden, also in die Produktionsphase vorgezogen werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Werk dann innerhalb angemessener Frist veröffentlicht wird. Denn die Titelschutzanzeige selbst stellt noch keine Benutzung dar, sie sichert lediglich den Zeitrang.

Was bedeutet Titelschutz

Wie lange „hält“ eine Titelschutzanzeige?

Das geplante Werk sollte wie oben erwähnt innerhalb einer „angemessenen Frist“ auf den Markt kommen. Sonst verfällt der vorgezogene Werktitelschutz. Welche Frist angemessen ist, richtet sich nach der Art des Werkes. So werden etwa sechs Monate bis zum Erscheinen eines Titels im Printbereich für ausreichend erachtet.

Diese Zeitspanne von sechs Monaten für Druckschriften dient dabei jedoch lediglich als erster Anhaltspunkt. Welche Frist bis zum tatsächlichen Erscheinen des Werkes im Einzelfall angemessen ist, richtet sich nach den üblichen Produktionszeiten für ein solches Werk.

Wird der Titel nicht innerhalb der seit Veröffentlichung einer Titelschutzanzeige angemessenen Frist veröffentlicht bzw. in Benutzung genommen, begründet die Titelschutzanzeige gegenüber einem verwechslungsfähigen jüngeren Titel keinen prioritäts- älteren Zeitrang mit der Folge, dass der in Benutzung genommene Konkurrenztitel die bessere Priorität hat.

Eine zweite Anzeige nach Ablauf von sechs Monaten bietet also keinen Schutz gegen innerhalb der ersten sechs Monate in Benutzung genommene oder nach der ersten Titelschutzanzeige angekündigte Konkurrententitel (wenn diese angekündigten Titel dann natürlich ebenfalls innerhalb angemessener Frist benutzt werden).

Wie weit reicht der räumliche Schutzbereich?

Im ganzen Bundesgebiet, solange ein Werktitel nicht nur eine ortsgebundene oder regionale Zielgruppe hat (z.B. eine Lokal- oder Regionalzeitung).

Wie endet der Titelschutz?

Der Schutz endet mit der Aufgabe des Gebrauchs. Wann dies anzunehmen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Inhaltsänderungen des Werkes selbst führen nicht zum Verlust des Titelschutzes, solange die Änderungen nicht so erheblich sind, dass ein neues Werk entsteht. Auch sind zeitliche Abstände zwischen einzelnen Auflagen nicht generell schädlich.

Wodurch unterscheidet sich Titel- vom Markenschutz?

Der Werktitel ist ebenso wie die Marke eine Produktkennzeichnung. Anders als die Marke unterscheidet der Titel aber das Werk nicht nach seiner Herkunft sondern nach Inhalt und Beschaffenheit.

Praktische Folgen hat das vor allem im Hinblick auf den dadurch eingeschränkten Schutz: Der Werktitel wird nur gegen unmittelbare Verwechslungsgefahren im engeren Sinne geschützt. Die Marke ist hingegen jegliche Verwechslungsgefahren geschützt, d.h. der Schutzkreis ist viel weiter zu ziehen als beim Titel.

Titel können aber auch als Marken nach den Voraussetzungen des Markenschutzes geschützt werden. Dies ist sinnvoll für die Verwertung des Titels in anderen Produktkategorien.

Titel erfahren Schutz gegen Verwechslungsgefahr und bekannte Titel darüber hinaus auch erweiterten Schutz gegen unlautere Ausnutzung und Beeinträchtigung ihrer Wertschätzung und Unterscheidungskraft. Die fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung bestehender Titel kann zu Schadenersatzansprüchen führen.

Fazit:

Eine Titelschutzanzeige erweist sich als sehr wertvoll, denn sie bietet einen vor verlagerten Schutz und gewährleistet, dass der Herausgeber sich gegen zwischenzeitlich erscheinende Konkurrenztitel erfolgreich zur Wehr setzen kann, wenn er sein angekündigtes Werk innerhalb angemessener Frist in Benutzung nimmt.

Ihr Christian Zierhut

Vorstand von ZIERHUT IP.