Der taktische Kampf gegen

Produktpiraterie

Produktpiraterie

In früheren Zeiten überfielen Piraten Schiffe oder griffen von See aus die Küstenorte an. Heute greifen Piraten nach Ihren Produkten – nicht um sie zu besitzen, sondern um sie zu kopieren. Produktpiraterie ist das Stichwort.

Mit Produktpiraterie, Produktfälschung oder Markenpiraterie wird das Geschäft mit so genannten Nachahmer-Waren bezeichnet.

Dabei werden Markenrechte oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verletzt; oft auch Urheberrechte, Geschmacksmuster und Patente. Denn die kopierten Waren werden mit dem Ziel hergestellt, einer Original-Ware zum Verwechseln ähnlich zu sein.

Gefälscht wird in nahezu allen Bereichen: Software, Uhren, Bekleidung, Medikamente, Autoteile bis hin zu kompletten Kraftfahrzeugen. Grundsätzlich unterscheiden wir vier Arten von Kopien:

  • Produkt-Plagiate besitzen einen geringfügig geänderten Markennamen. Oft verbergen sich dahinter Produkte, wie sie vom Originalhersteller gar nicht produziert werden.
  • Sklavische Fälschungen versuchen, das Original exakt zu kopieren. Verpackung und Markenname sind häufig identisch zum Original.
  • Klassische Fälschungen benutzen eine identische Verpackung und den Namen des Original-Produzenten. Die Inhalte weichen oft ab und sind minderwertig.
  • Raubkopie ist die gängige Bezeichnung für rechtswidrig produzierte und/oder verbreitete Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material. In der Regel sind Produkte der Medienbranche betroffen

Anti-Counterfeiting – Komplexe Maßnahmen gegen Fälscher

Beim Kampf gegen Produkt- und Markenpiraten ist die Komplexität der Maßnahmen von großer Bedeutung. Hoch komplexe Aktionen, wie wir sie unseren Kunden anbieten, sind noch selten. Derzeit überwiegen Routine-Aktionen; etwa Beschlagnahmungen.

Doch auf diese Maßnahmen können Fälscher schnell und ebenso routinemäßig reagieren – einfach durch Umzug in ein neues Versteck. Und wer glaubt, die Wurzel des Problems sei allein in den Ursprungsländern der gefälschten Produkte zu finden – und man könne das Problem lösen, indem man die produzierende Fabrik in China schließt – liegt leider falsch.

Der taktische Kampf gegen Produktpiraterie

Der taktische Kampf gegen Produktpiraterie

Der Ursprung des Problems ist viel mehr dort zu finden, wo die Auftraggeber sitzen – häufig in Westeuropa. Diese Auftraggeber lassen in China in Lohnfertigung produzieren und dann die Waren in Osteuropa oder anderswo verkaufen.

In manchen Fällen kann unserer Erfahrung nach schon sehr effektiv sein, gegen den Vertrieb vorzugehen. Zum Beispiel dann, wenn die Identität der Auftraggeber noch unbekannt ist oder noch nicht alle für ein effektives Vorgehen erforderlichen Informationen vorliegen.

Durch konzer-tierte Aktionen (Beschlagnahmen, Zollfahndung) in der Vertriebsstruktur und mit daran anschließenden zivil- und strafrechtlichen Verfahren kann der Vertrieb wirtschaftlich derart unattraktiv werden, dass die Auftraggeber im Idealfall zur Aufgabe gezwungen sind.

Die ganze Schlagkraft des Anti-Counterfiting entsteht jedoch erst in der Kombination folgender 5 Aktionsbereiche: Schutzrechte, Monitoring, Zivilrechtliche Maßnahmen, Strafrechtliche Maßnahmen, Zollrechtliche Beschlagnahme.

1. Schutzrechte

Das frühzeitige Anmelden von nationalen und internationalen Schutzrechten ist neben dem Urheber- und Wettbewerbsrecht nahezu die einzige Möglichkeit, einen rechtlichen Anspruch auf geistiges Eigentum zu erwerben. Ausnahme: Liegt zum Beispiel eine „sklavische Nachahmung” vor,

können Firmen Prozesse auch ohne eine vorangegangene Schutzrechtsanmeldung gewinnen; nur mit Hilfe des Wettbewerbsrechts. Die relevanten Schutzrechte sind Marke (…dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen),

Patent (…schützt technische Eigenschaften eines Erzeugnisses oder Prozesses), Gebrauchsmuster (…das oft auch als „kleines Patent” bezeichnete Gebrauchs-muster ist ebenfalls ein echtes Erfindungsschutzrecht), Geschmacksmuster (…Schutz von Design/Erscheinungsform eines Erzeugnisses) sowie der Halbleiter- und Sortenschutz.

2. Monitoring

Zur effektiven Bekämpfung der Produktpiraterie benötigt man ein umfassendes Aufspür- und Marktbeobachtungssystem. Wir verfügen über ein eigens entwickeltes und einzigartiges System zur operativen Investigation und Analyse; mit eigenen Undercover-Ermittlern, spezialisierten Mitarbeiter und Testkäufern, die sich im Wesentlichen auf das Aufspüren von Personen und Piraterieware konzentrieren.

Daneben durchkämmen wir mit speziell entwickelten Suchalgorithmen und Screening-Verfahren alle Bereiche des Internets. Die Resultate werden von unseren Mitarbeitern aufbereitet und unseren Kunden zur weiteren Nutzung zur Verfügung gestellt.

So sind wir in der Lage, Piraterieware zu identifizieren und aufzuspüren, Fälscher-Quellen zu lokalisieren und Vertriebskanäle zu verfolgen.

3. Zivilrechtliche Maßnahmen

Es können außergerichtliche und gerichtliche Maßnahmen greifen: Mit einer Abmahnung wird der Rechtsverletzer außergerichtlich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird er zur Auskunft über den erzielten Umsatz und Gewinn sowie zum Anerkenntnis der Schadensersatzpflicht verpflichtet.

Mit einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung können diese Ansprüche vorläufig, mit einer gerichtlichen Klage – bzw. Abgabe einer Abschlusserklärung auf die einstweilige Verfügung – endgültig durchgesetzt werden. Daneben besteht die Möglichkeit der vorläufigen Sicherung von Vermögen und Immobilien der Rechtsverletzer auf dem Wege des dinglichen Arrests.

Außerdem kann die Piraterieware durch den Gerichtsvollzieher im Rahmen der Vollziehung der einstweiligen Verfügung in Verwahrung genommen werden.

Oder es wird versucht, eine Beschlagnahme durch die Strafverfolgungsbehörden zu erreichen. Die Befolgung gerichtlicher Entscheidungen kann durch Ordnungs- und Zwangsmittel durchgesetzt werden: Es kann ein Ordnungsgeld verhängt und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ersatzhaft oder auch direkt Ordnungshaft angeordnet werden.

Das Höchstmaß beträgt 250.000,00 Euro, in der Praxis sind Summen ab 10.000,00 Euro gängig, die sich bei fortgesetzter Nichtbefolgung drastisch erhöhen. Das Höchstmaß der Ordnungshaft beträgt 6 Monate.

Ebenso kann auch der Titel auf Auskunftserteilung durch Verhängung von Zwangsmitteln vollstreckt werden. Sowohl Zwangsgeld als auch Zwangshaft können, nach Vollstreckung eines zuvor festgesetzten Zwangsmittels, in beliebiger Reihenfolge nacheinander und beide auch wiederholt angeordnet werden.

4. Strafrechtliche Maßnahmen

Abschreckende Wirkung entfalten vor allem strafrechtliche Maßnahmen. Produktpiraterie betrifft eine Vielzahl von Straftatbeständen. Während manche Straftatbestände, wie etwa §§ 196 UrhG, 51 GeschmMG, 142 PatG, 25 GebrMG, 143-144 MarkenG sowohl Herstellung als auch Vertrieb erfassen, sanktionieren andere Strafvorschriften Handlungen, die sich bereits im Vorfeld der Nachahmung ergeben.

Das betrifft die Ausspionierung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, den Geheimnisverrat oder die Vorlagenfreibeuterei. Produktpiraten versuchen meist eventuelle Beweismittel zu vernichten, um sich einer strafrechtlichen Verfolgung zu entziehen.

Piraterieware ist in aller Regel für die strafrechtliche Untersuchung von Bedeutung, da durch ihre Inspizierung grundsätzlich der Nachweis der Kennzeichenverletzung geführt werden kann.

5. Zollrechtliche Beschlagnahme

Ein besonders effektives Instrument ist die Beschlagnahme der Piraterieware an der Grenze oder durch mobile Kontrollgruppen des Zolls innerhalb der EU. Das Grenzbeschlagnahmeverfahren wird durch uns als Vertreter nach Art. 5 Piraterie-VO eingeleitet. Nach Art. 9 Abs. 1 Piraterie-VO setzt die Zollstelle die Überlassung von Waren aus oder hält sie zurück und unterrichtet uns.

Anschließend besteht die Möglichkeit, die Ware zu untersuchen. Es folgt das Gerichtsverfahren oder ein vereinfachtes Vernichtungsverfahren nach Art. 11 Piraterie-VO. Entdeckt ein Unternehmen Nachahmungen seiner Produkte auf einer Messe oder Veranstaltung, so besteht parallel die Möglichkeit, die Ware von den Zollbehörden vom Messe- bzw. Verkaufsstand entfernen zu lassen.

Wir unternehmen hierzu mit den Zollbehörden Messe- und Veranstaltungsrundgänge und lassen die Fälschungen von den Ständen durch die mobilen Kontrollgruppen entfernen; dabei handelt es sich um uniformierte und bewaffnete Zollbeamte, die als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft über umfassende Befugnisse verfügen.

Die Grenzbeschlagnahme bewirkt unmittelbaren Schutz gegen Fälschungen und sklavische Nachahmungen als auch eine Möglichkeit zur zukünftigen Verhinderung von Produktpiraterie durch Hersteller, die bereits mit illegalen Exporten aufgefallen sind.

Durch fundierte Grenzbeschlagnahmeanträge können die Ein- und Ausfuhr von Totalfälschungen bereits an den Außengrenzen der EU verhindert werden. Unsere Zusammenarbeit mit den Zollverwaltungen der Europäischen Union ist eine der wirksamsten Waffen um an vorderster Front die Durchsetzung Ihrer Rechte an den Grenzen der EU zu gewährleisten.

Dank der von uns bereitgestellten Informationen können die Zollbehörden diejenigen Warenimporte, die im Verdacht stehen, Rechte an geistigem Eigentum zu verletzen, leichter identifizieren, die erforderlichen Sofortmaßnahmen ergreifen und u. a. die Auslieferung der Ware stoppen. Daraus resultieren Grenzkontrollverfahren, Durchsuchungen und Beschlagnahme.

6. Effektiv und effizient: Die Zusammenfassung greift am besten

Es können zivil-, straf- und zollrechtliche Maßnahmen angewendet werden. Diese greifen  ineinander und sollten kombiniert angewendet werden. So kommen sowohl der starke Abschreckungseffekt und die polizeilichen Ermittlungsmöglichkeiten beim strafrechtlichen Vorgehen, als auch die Vorteile einer schnellen Beendigung der Piraterie und Forderungen auf Schadensersatz beim zivilrechtlichen Vorgehen zum tragen.

Wir achten darauf, dass die Maßnahmen zeitlich aufeinander abgestimmt sind. So kann die Zustellung einer einstweiligen Verfügung mit einer polizeilichen Durchsuchung koordiniert und die Beschlagnahme dazu genutzt werden, Gewinne aus der Produktpiraterie zur Befriedigung von Schadensersatzansprüchen zu sichern.

Grundbaustein einer erfolgreichen Anti-Counterfeiting-Strategie ist neben dem richtigen Timing die koordinierte Zusammenarbeit mit den Zollbehörden und das fortlaufende Monitoring des Marktes.

7. Mit Wirkung und Wirtschaftlichkeit zum Erfolg

Bei allen Maßnahmen müssen Wirkung und Kosten-Nutzen-Rechnung stimmen: Schon bei der Anmeldung von Schutzrechten lassen sich Kosten reduzieren. Wir raten z.B. von der kostengünstigen Möglichkeit der EU-Gemeinschaftsmarke/Geschmacksmuster Gebrauch zu machen.

Die Einrichtung der Grenzbeschlagnahme bei den Zollbehörden und auch die Stellung eines Strafantrags sind bei den Ermittlungsbehörden zunächst kostenlos. Bei den zivilrechtlichen Maßnahmen kann eine Erstattung für die bei der Rechtsverfolgung aufgewendeten Kosten in aller Regel von der Gegenseite verlangt werden; die unterliegende Partei muss die Anwaltskosten in der gesetzlich festgelegten Höhe erstatten.

Im Idealfall lassen sich durch ein effektives und effizientes Anti-Counterfeiting-Modell nicht nur Kosten vermeiden, sondern durch Schadensersatzprozesse zusätzliche Einnahmen generieren.

markenrechtsanwalt attorney for brand law3

Z I E R H U T * I P
Experten für globalen Markenschutz

Mit beispielloser Erfahrung verteidigen wir die wertvollen Marken unserer Mandanten auf allen Handelsmärkten weltweit mithilfe einer Kombination aus hocheffizienten Algorithmen die IP-Verstöße identifizieren, einer einzigartigen Strategie, unserer engen Zusammenarbeit mit Zoll, Ermittlungsbehörden und den staatlichen Task Forces und unserem Netzwerk lokaler Agenten.