Löschung einer Marke

Markenverlängerung

Die Löschung einer Marke aus dem Markenregister kann wegen absoluter Schutzhindernisse oder wegen Nichtbenutzung der Marke beantragt werden. Zu den absoluten Schutzhindernissen zählen das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft, täuschende Angaben und falls die Anmeldung bösgläubig war um den Inhaber der Marke gezielt zu behindern.

Der Verfallsantrag wegen Nichtbenutzung der Marke ist nach Ablauf der fünfjährigen Benutzungsschonfrist möglich. Diese Anträge können von Jedermann gestellt werden. Wir bewerten die Erfolgsaussichten für ein Löschungsverfahren und fertigen die Löschungsbegründung an.

Löschung einer Marke

Löschung einer Marke

Bei unseren Dienstleistungen konzentrieren wir uns darauf, qualitativ hochwertige Rechtsdienstleistungen zu einem angemessenen Pauschalhonorar zu erbringen. Verlassen Sie sich auf die Erfahrung von Anwälten, die mehr als 4.000 Marken eingetragen haben.

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Stellung und Begründung des Verfallsantrags

€450**zzgl. MwSt. zzgl. €100 Amtsgebühr
  • Löschung einer zu Unrecht eingetragenen Marke wegen Nichtbenutzung
  • Beratung zu den Löschungsgründen
  • Stellen des Verfallsantrages
  • Begründung des Verfallsantrages
  • Volle Kostenkontrolle durch Pauschalhonorar

Stellung und Begründung des Nichtigkeitsantrags

€850**zzgl. MwSt. zzgl. €400 Amtsgebühr
  • Löschung einer zu Unrecht eingetragenen Marke wegen absoluter Schutzhindernisse
  • Beratung zu den Löschungsgründen
  • Stellen des Nichtigkeitsantrages
  • Begründung des Nichtigkeitsantrags
  • Volle Kostenkontrolle durch Pauschalhonorar

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  • Akzeptierte Datentypen: jpg, gif, png, pdf, Max. Dateigröße: 15 MB.
  • 0,00 €
    Wir werden den Löschungsantrag kostenlos prüfen und ein Pauschalangebot erstellen, für die Anfertigung eines Erwiderungsschreibens.
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